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Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2024

Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2024

Beschreibung

Beschreibung

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Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2024

 

Gewerbesteuer 490 %

Grundsteuer A   240 %

Grundsteuer B   620 %

 

Hundesteuer EUR / Jahr und Hund

   160,00 EUR              wenn nur ein Hund gehalten wird

     40,00 EUR              bei einer Ermäßigung der Steuer

   288,00 EUR je Hund  wenn zwei oder mehr Hunde gehalten werden

1.000,00 EUR je Listenhund 

 

Vergnügungssteuer je Gerät

in Spielhallen

pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020

pro Unterhaltungsgerät mtl. je 50,00 EUR


in Gaststätten

pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020
pro Unterhaltungsgerät mtl. je 25,00 EUR

 

Zweitwohnungssteuer

pro Jahr 10 v.H. der Jahresnettokaltmiete

 

Infrastrukturförderabgabe

Die Infrastrukturförderabgabe tritt am 01.04.2020 in Kraft.

Die Abgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

 

Abfallbeseitigungsgebühr

Hausmüll pro Person EUR / Jahr

30,0 Liter-Restabfall                                            118,61 EUR

22,5 Liter-Restabfall                                            100,61 EUR

15,0 Liter-Restabfall                                             82,61 EUR

30,0 Liter Zusatzbehältervolumen                     118,61 EUR

15,0 Liter + Eigenkompostierung                       74,35 EUR

Müllsäcke kosten im Einzelverkauf

bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft(AWG)    1,85 EUR/Stück

 

Abwasserbeseitigungsgebühren

Regenwasser       1,88 EUR / qm

Schmutzwasser   3,02 EUR / cbm

Sammelgruben    4,53 EUR / cbm

Kläranlagen       151,40 EUR / cbm

 

Straßenreinigungsgebühren

Reinigungsklasse Reinigungshäufigkeit EUR / Meter

A 1 - Fahrbahn/Gehweg 5 x wöchentlich      44,80 EUR/Meter

A 1V - Fahrbahn/Gehweg 5 x wöchentlich    38,08 EUR/Meter

A 2 - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich      13,44 EUR/Meter

A 2V - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich      10,75 EUR/Meter

A 3 - Fahrbahn/Gehweg 1 x wöchentlich        8,96 EUR/Meter

A 3V - Fahrbahn/Gehweg 1 x wöchentlich      7,62 EUR/Meter

A 4  - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich     17,92 EUR/Meter

A 4V - Fahrbahn/Gehweg 2 x wöchentlich   15,23 EUR/Meter

B 1 - Fahrbahn              1 x wöchentlich        4,48 EUR/Meter

B 1V - Fahrbahn            1 x wöchentlich        3,14 EUR/Meter

B 2 - Fahrbahn              2 x monatlich            2,11 EUR/Meter

B 2V - Fahrbahn            2 x monatlich            1,47 EUR/Meter

D 1 - Gehweg               1 x wöchentlich          4,48 EUR/Meter

D 2 - Gehweg               2 x monatlich            2,11 EUR/Meter

D 3 - Gehweg               2 x wöchentlich         8,96 EUR/Meter

Z 1 - Fahrbahn/Gehweg  10 x wöchentlich    89,60 EUR/Meter

Z 1V - Fahrbahn/Gehweg 10 x wöchentlich  76,16 EUR/Meter



Trinkwassergebühr


Die mengenabhängige Verbrauchsgebühr beträgt für jeden abgenommenen m³ : 1,85 € netto


Bereitstellungsgebühr
je Wohneinheit bzw. Wohneinheitengleichwert

bei  1 Einheit €/Jahr 90,26

bei  2 Einheiten €/Jahr 82,86

bei  3 Einheiten €/Jahr 80,26

bei  4 Einheiten €/Jahr 79,01

bei  5 Einheiten €/Jahr 78,26

bei  6 Einheiten €/Jahr 77,76

bei  7 Einheiten €/Jahr 77,40

bei  8 Einheiten €/Jahr 77,14

bei  9 Einheiten €/Jahr 76,93

bei  10 Einheiten €/Jahr 76,76

bei  11 Einheiten €/Jahr 76,62

bei  12 Einheiten €/Jahr 76,51

bei  13 Einheiten €/Jahr 76,41

bei  14 Einheiten €/Jahr 76,33

bei  15 Einheiten €/Jahr 76,26

bei  16 Einheiten €/Jahr 76,20

bei  17 Einheiten €/Jahr 76,14

bei  18 Einheiten €/Jahr 76,09

bei  19 Einheiten €/Jahr 76,05

bei  20 Einheiten €/Jahr 76,01

bei  21 Einheiten €/Jahr 75,97

bei  22 Einheiten €/Jahr 75,94

bei 22,5 Einheiten €/Jahr 75,93

bei  23 Einheiten €/Jahr 75,91

bei  24 Einheiten €/Jahr 75,89

bei  25 Einheiten €/Jahr 75,86

bei  26 und mehr Einheiten €/Jahr 75,51


Daneben wird die Verrechnungsgebühr festgesetzt, die sich nach der Zählergröße bemisst:

Verrechnungsgebühren

Zählergröße Qn                 Qmax m³/h                    netto €/Jahr

2,5 / Q3_004                                 5                            46,27

6 /  Q3_010                                 12                            83,05

10 / Q3_016                                 20                           125,08

15 / Q3_025                                30                           177,62

40 / Q3_063                                80                           440,32 

60 / Q3_100                               120                           650,48

100 / Q3_160                            160                           860,64

150 /Q3_250                             300                         1.596,20 

250 / Q3_400                            500                         2.647,00

Die Anschlussgebühr beträgt

für Bauwasserstandrohre 60,00 Euro

für Veranstaltungsstandrohre 184,00 Euro.

Die weitere Grundgebühr beträgt

für Bauwasserstandrohre 0,57 Euro/Tag

für Veranstaltungsstandrohre 0,68 Euro/Tag.

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