Beschreibung
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Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentliche Kanalnetz (Schmutzwasserkanal) erhebt die Stadt Wuppertal die Abwasserbeseitigungsgebühr Schmutzwasser.
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung folgt und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss wegfällt.
Nach erfolgter Umschreibung durch das Steueramt wird ein neues Kassenzeichen vergeben.
Wer ist gebührenpflichtig ?
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.
Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch (Das Steueramt erhält hierüber Nachricht durch das Amtsgericht).
Berechnungsgrundlage
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Die Frischwassermenge orientiert sich an der jährlichen Übermittlung der Zählerwerte zum 31.12. über das Zählerstandsportal. Die Zugangsdaten sowie weitere Informationen werden ab Mitte Dezember 2023 über ein Anschreiben den Gebührenpflichtigen mitgeteilt. Sollte keine Meldung erfolgen, werden die Schmutzwassermengen anhand der Werte der Vorjahre geschätzt.
Gebührenermäßigung aufgrund Wasserverlusten
Die Abwassersatzung räumt für Wasserschwundmengen z.B. für Gartenbewässerung auf Antrag grundsätzlich die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung ein. Voraussetzung ist, dass Schmutzwasser im Jahr nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Der Eigentümer ist verpflichtet, auf seine Kosten einen entsprechenden (Wasser-)Zwischenzähler anzubringen.
Zur Erstanmeldung eines Zwischenzählers ist das Einbaudatum, die Zählernummer sowie der Anfangszählerstand an die Stadt zu übermitteln und mit einem Foto nachzuweisen.
Nicht eingeleitete Wassermengen sind nach Anmeldung zum 31.12. abzulesen und über ein Formular (Öffnet in einem neuen Tab) zwischen dem 15.12. des Abrechnungsjahres und dem 15.01. des Folgejahres an die Stadt zu übermitteln. Hierbei ist der Zählerstand über ein Foto zu dokumentieren.
Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn während des Erhebungszeitraumes keine absetzbare Wassermenge entstanden ist (Leermeldung). Erfolgt in einem Jahr keine Meldung, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Der Eigentümer oder die Eigentümerin hat die Zählerstände mindestens einmal im Jahr abzulesen und zu protokollieren.
Der Ein- und Ausbau bzw. Wechsel des Zwischenzählers ist der Stadt mit Nachweis (Foto) zu melden.
Die Stadt behält sich eine jederzeitige Kontrolle der protokollierten Zählerstände bzw. des Zählers vor.
Weitere Möglichkeiten von Gebührenermäßigungen, wenn diese entsprechend nachgewiesen werden können:
Bäckereien, Wäschereien, Schwimmhallen, Autowaschstraßen usw. Auskünfte hierzu erteilt das Steueramt.
Zwischenzähler-Einbau
- Zwischenzähler besorgen (z.B. im Baumarkt, im Sanitärgeschäft etc.),
- Zähler durch einen Installateur anbringen lassen oder ggf. selber einbauen,
- anschließend schriftliche Mitteilung an das Steueramt über das Einbaudatum, die Zählernummer und den Zählerstand sowie einem Foto zur Dokumentation des Einbauzählerstandes senden (steueramtstadt.wuppertalde)
- jährlich in der Zeit vom 15.12. bis zum 15.01. die nachweislich nicht eingeleitete Frischwassermenge über ein Formular (Öffnet in einem neuen Tab)an die Stadt übermitteln.
Gebührensatz 2024
3,02 EUR je m³ Schmutzwassermenge