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Infrastrukturförderabgabe

Beschreibung

Beschreibung

Information zur Infrastrukturförderabgabe der Stadt Wuppertal

 

Die Infrastrukturförderabgabe tritt am 01. März 2023 in Kraft. 

Die Infrastrukturförderabgabe wird für entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Ferienwohnung, Motel, Tageszimmer und ähnliche Einrichtung), der gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob die Übernachtung aus privaten oder aus beruflichen Gründen erfolgt.

Die Abgabe beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

Der Abgabeentrichtungspflichtige hat der Stadt Wuppertal für die Beherbergungsleistungen und die zu entrichtende Abgabe bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck einzureichen. In dieser Erklärung ist die Abgabe von dem Abgabeentrichtungspflichtigen selbst zu berechnen (Anmeldung).

Veranlagungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Abgabe ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres an die Stadt Wuppertal zu entrichten (15.04., 15.07., 15.10., 15.01.).

 

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie unter Downloads/Links.

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