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Abfallgebühr

Das Steueramt berechnet die Abfallgebühren aufgrund der im Haus gemeldeten Personen und eventuell beantragter Ermäßigungen.

Abfallgebühr

Beschreibung

Beschreibung

Bitte beachten Sie die Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)unter dem Reiter Downloads

Für die Entsorgung des Hausmülls erhebt die Stadt Wuppertal Abfallgebühren. Die Entsorgung von Gewerbemüll wird direkt mit Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal (AWG) abgerechnet.

 

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks an die städt. Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschluss- und Benutzungspflicht entfällt.

Nach erfolgter Umschreibung durch das Steueramt wird ein neues Kassenzeichen vergeben. 

Wer ist gebührenpflichtig ?

Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer/innen der angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.

 

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin gebührenpflichtig. Als Tag des Eigentumswechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.

 

Berechnungsgrundlage

Die Gebühr bemisst sich nach der Zahl der gemeldeten Bewohner eines Grundstücks. Das normale bereit gestellte Restabfallvolumen beträgt 30 l je Person und wöchentlicher Abfuhr.

 

Gebührenermäßigung

Das bereit gestellte Restabfallbehältervolumen kann wie folgt reduziert werden:

25 % = 22,5 l pro Person und Woche

50 % = 15,0 l pro Person und Woche

 

(Anträge sind vom Eigentümer bei der AWG zu stellen, siehe unter Downloads/Links).

Ausnahme: Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kann auch der bevollmächtigte Mieter/Pächter den Antrag stellen.

 

Zusätzlich kann ein Eigenkompostiererabschlag gewährt werden. Im Vergleich zur 50 %igen Reduzierung beträgt die Ermäßigung zz. pro Person 8,26 EUR/Jahr.

Voraussetzung für die Gewährung eines entsprechenden Abschlags ist, dass zum Einen der Restabfall um 50 % auf 15 l pro Person und Woche reduziert ist und zum Anderen die Möglichkeit des Kompostierens und Verwertens von Bioabfällen auf dem Grundstück gegeben ist.

 

Veranlagung und Berechnungsgrundlagen

Der Veranlagung wird die Anzahl der Personen, die zu Beginn des Veranlagungszeitraumes als Bewohner des Grundstücks beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, zu Grunde gelegt.

Die Meldedaten werden automatisiert alle drei Monate vom Steueramt mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen. Veränderungen werden automatisch vom Beginn des auf die gemeldete Veränderung folgenden Quartals in einem geänderten Grundabgabenbescheid berücksichtigt.

Erfolgt ein Auszug oder eine Ummeldung während des Quartals, erfolgt die Berichtigung der Gebührenveranlagung automatisch zum nächsten Quartal. Sollten Personen ausziehen und sich verspätet um/abmelden erfolgt die Berichtigung erst im Folgequartal. Teilt der Hauseigentümer aufgrund eines aktuellen Bescheides eine Veränderung der Personenzahl mit, wird die Gebührenveranlagung für das laufende Quartal berichtigt. 

 

Befreiung

Gemeldete Personen bleiben auf Antrag bei der Veranlagung unberücksichtigt, sofern sie länger als zwei Monate in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung haben und diese überwiegend benutzen oder wegen Leistung von Wehr- oder Zivildienst oder aus ähnlichen Gründen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und insoweit der Meldepflicht nicht unterliegen. Die Befreiung wird für den Zeitraum Ihres Aufenthalts außerhalb der Stadt Wuppertal gewährt.

 

 

Eine etwaige Befreiung wird bis zum Ende des Kalenderjahres befristet und muss jährlich, bis Ende Oktober, vom Eigentümer oder Verwalter erneut beantragt werden. 

 

Bei Hauptwohnsitz in Wuppertal sind die den Antrag begründenden Tatsachen beim Steueramt nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage einer Studienbescheinigung, Mietvertrag oder ähnliches erfolgen. Der Antrag ist persönlich oder schriftlich vom Eigentümer oder Verwalter zu stellen.

Befindet sich in Wuppertal der Nebenwohnsitz, ist der Antrag ohne Nachweise auch telefonisch ausreichend.

 

 

Gebührensätze 2024

keine Reduzierung 30,0 Liter-Restabfall            118,61 EUR

25 % Reduzierung 22,5 Liter-Restabfall             100,61 EUR

50 % Reduzierung 15,0 Liter-Restabfall             82,61 EUR

30,0 Liter Zusatzbehältervolumen                     118,61 EUR

50 % Reduzierung + Eigenkompostierung          74,35 EUR

Müllsäcke kosten im Einzelverkauf bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) 1,85 EUR/Stück

Details

Links und Downloads

Kontakt

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