Welcher Antrag ist der richtige?
Hier finden Sie alle Anträge und Antragsverfahren, die im Bauamt zur Prüfung, Genehmigung oder Information eingereicht werden können. Alle genannten Paragraphen finden Sie in der Landesbauordnung NRW von 2018.
Grundsätzliche gilt gem. §60 Abs. 1 BauO NRW 2018
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.