Gemäß § 69 BauO NRW 2018 können von Anforderungen der Bauordnung Abweichungen erteilt werden. Gemäß § 31 BauGB können Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines B-Plans zugelassen werden
Antrag auf Abweichung gem. § 69 BauO NRW 2018, Befreiung und Ausnahme gem. § 31 BauGB
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