Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gem. §64 BauO NRW 2018
Die meisten Bauvorhaben werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Dazu zählen z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser bis zur Hochhausgrenze, kleinere sonstige Gebäude und bauliche Anlagen.
Die Abgrenzung zu Vorhaben, die große Sonderbauten sind findet sich in der Auflistung des § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018, diese sind im Baugenehmigungsverfahren gem. §65 BauO NRW 2018 zu prüfen.
Die Prüfung des Vorhabens basiert im Wesentlichen auf zwei Bereichen des öffentlichen Rechts:
1. Bauplanungsrechtlich geprüft werden grundsätzlich die Zulässigkeit der Art und des Maßes der baulichen Nutzung.¹
2. Bauordnungsrechtlich geprüft werden grundsätzlich die Erschließung², die Abstandsflächen³, die Stellplätze⁴, die Barrierefreiheit⁵ und vorhabenabhängig die Brandschutzvorschriften.
Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.⁶
Welche Bauvorlagen für das Verfahren formal eingereicht werden müssen gibt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) vor.⁷
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren der Baubeginn angezeigt oder wenn die Baumaßnahmen für mehr als ein Jahr unterbrochen wurde.⁸
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.
Nicht jedes Bauvorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht. Im Katalog des §62 Abs. 1 BauO NRW 2018 werden „verfahrensfreie Bauvorhaben“ gelistet, diese bedürfen keiner Baugenehmigung.⁹ Gleichwohl entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die Anforderungen an bauliche Anlagen gem. öffentlich-rechtlicher Vorschriften einzuhalten.¹⁰
Beispiele
·Die Errichtung eines Balkons oder Altans
·Die Errichtung eines Einfamilienhauses
·Die Nutzungsänderung von Wohnen in eine gewerbliche Nutzung, z. B. Bäckerei
Formulare
- Anlage I/02 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage I/07 Baubeschreibung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage I/08 Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage I/09 Betriebsbeschreibung land-/forstwirtschaftliche Vorhaben (Öffnet in einem neuen Tab)
Quellen und rechtliche Grundlagen
- ¹§§ 29 bis 38 Baugesetzbuch (BauGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- ²§ 4 BauO NRW 2018, Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden (Öffnet in einem neuen Tab)
- ³§ 6 BauO NRW 2018, Abstandsflächen (Öffnet in einem neuen Tab)
- ⁴§ 48 BauO NRW 2018, Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze (Öffnet in einem neuen Tab)
- ⁵§ 49 BauO NRW 2018, Barrierefreies Bauen (Öffnet in einem neuen Tab)
- ⁶§ 74 BauO NRW 2018, Baugenehmigung, Baubeginn (Öffnet in einem neuen Tab)
- ⁷§ 10 BauPrüfVO, Bauvorlagen zum Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (…) (Öffnet in einem neuen Tab)
- ⁸§ 75 BauO NRW 2018, Geltungsdauer der Baugenehmigung (Öffnet in einem neuen Tab)
- ⁹§ 62 BauO NRW 2018, Verfahrensfreie Bauvorhaben (…) (Öffnet in einem neuen Tab)
- ¹⁰§ 60 BauO NRW 2018, Grundsatz (Öffnet in einem neuen Tab)