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Bauaufsicht Wuppertal

§64 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Vor Errichtung (Neubau), Änderung (Umbau) oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung einzuholen.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gem. §64 BauO NRW 2018

Die meisten Bauvorhaben werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Dazu zählen z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser bis zur Hochhausgrenze, kleinere sonstige Gebäude und bauliche Anlagen.

Die Abgrenzung zu Vorhaben, die große Sonderbauten sind findet sich in der Auflistung des § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018, diese sind im Baugenehmigungsverfahren gem. §65 BauO NRW 2018 zu prüfen.

Die Prüfung des Vorhabens basiert im Wesentlichen auf zwei Bereichen des öffentlichen Rechts:
1. Bauplanungsrechtlich geprüft werden grundsätzlich die Zulässigkeit der Art und des Maßes der baulichen Nutzung.¹
2. Bauordnungsrechtlich geprüft werden grundsätzlich die Erschließung², die Abstandsflächen³, die Stellplätze⁴, die Barrierefreiheit⁵ und vorhabenabhängig die Brandschutzvorschriften.

Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.⁶

Welche Bauvorlagen für das Verfahren formal eingereicht werden müssen gibt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) vor.⁷

Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren der Baubeginn angezeigt oder wenn die Baumaßnahmen für mehr als ein Jahr unterbrochen wurde.⁸

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.

Nicht jedes Bauvorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht. Im Katalog des §62 Abs. 1 BauO NRW 2018 werden „verfahrensfreie Bauvorhaben“ gelistet, diese bedürfen keiner Baugenehmigung.⁹ Gleichwohl entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung, die Anforderungen an bauliche Anlagen gem. öffentlich-rechtlicher Vorschriften einzuhalten.¹⁰

Beispiele
·Die Errichtung eines Balkons oder Altans
·Die Errichtung eines Einfamilienhauses
·Die Nutzungsänderung von Wohnen in eine gewerbliche Nutzung, z. B. Bäckerei

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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