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Bauaufsicht Wuppertal

§62 Beseitigung von Anlagen

Abhängig von ihrer Gebäudeklasse ist das Beseitigen einer baulichen Anlage genehmigungsfrei, anzeigepflichtig oder auf Antrag zu genehmigen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Stadt Wuppertal

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