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Bauaufsicht Wuppertal

§ 77 Antrag auf Vorbescheid

Bauvoranfrage

Der Vorbescheid gem. §77 BauO NRW 2018

Eine rechtsverbindliche Auskunft über Grundsatzfragen oder Einzelfragen auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts können mittels eines Antrags auf Vorbescheid geklärt werden.¹

Dieses Verfahren wird immer dann angewendet, wenn im Vorfeld eines Bauantrags bestimmte baurechtliche Rahmenbedingungen bereits geklärt werden sollen, die über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens möglicherweise grundsätzlich entscheiden.

Die Fragestellung im Vorbescheid kann entweder das Bauplanungsrecht und / oder Einzelfragen des Bauordnungsrechtes betreffen.

Welche Bauvorlagen für das Verfahren formal eingereicht werden müssen gibt die Verordnung über bautechnische Prüfungen² (BauPrüfVO) vor. Gemessen an der Fragestellung des Vorbescheids sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre.

Die Geltungsdauer eines Vorbescheids kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.

Beispiele
· Ist ein bestimmtes Grundstück mit einem Einfamilienhaus mit diesen Abmessungen bebaubar? (Bauplanugsrecht)
· Kann in Straße X, Hausnummer Y, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt eine bestimmte Nutzung zugelassen werden? (Bauplanungsrecht)
· Ist der Anbau einer Balkonanlage hier zulässig? Kann der Verstoß gegen das Abstandsflächenrecht durch einen Antrag auf Abweichung geheilt werden? (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)
· Kann durch die Maßnahme X der Verstoß gegen §Y der BauO NRW 2018 kompensiert werden?  (Bauordnungsrecht)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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