Luftreinhalteplänen enthalten Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung. Solange die Wirkung der Maßnahmen nicht zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte führt, müssen die Pläne fortgeschrieben werden. Die Prüfung der Maßnahmenwirksamkeit erfolgt im Rahmen der Luftqualitätsüberwachung (Öffnet in einem neuen Tab) auf Landesebene. Ergänzend betreibt die Stadt Wuppertal seit vielen Jahren ein eigenes kommunales Luftmessprogramm zur Erfassung von Stickstoffdioxid.
Luftreinhalteplan Wuppertal
Aufgrund der hohen Luftschadstoffbelastung wurde unter der Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf erstmals im Jahr 2008 ein gesamtstädtischer LuftreinhalteplanPDF-Datei5,98 MB für das Wuppertaler Stadtgebiet erarbeitet. Ziel der Aufstellung war es, durch geeignete Maßnahmen eine kontinuierliche Verbesserung der Luftqualität zu erzielen, die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Wuppertaler Bevölkerung zu leisten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat 2013 in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal sowie unter Mitwirkung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) einen fortgeschriebenen LuftreinhalteplanPDF-Datei5,28 MB für Wuppertal zur weiteren Minderung der Luftbelastung aufgestellt. Im Rahmen einer Projektgruppe haben sich Vertreter aus Behörden, Wirtschaft, Handel, Logistik und Umweltverbänden in das Verfahren eingebracht. Es wurden 17 neue Maßnahmen erarbeitet.
Auslöser für die zweite FortschreibungPDF-Datei4,32 MB des Luftreinhalteplans Wuppertal im Jahr 2020 waren qualifizierte Messungen und Berechnungen des LANUV NRW. Im Jahr 2018 wurde der Stickoxid-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³) an der Messstelle Wuppertal Gathe (VWEL) mit 45 µg/m³ sowie an neun städtischen Messstellen mit bis zu 51 µg/m³ überschritten - trotz der bisher umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen. Aufgrund dieser Ergebnisse war davon auszugehen, dass der gesetzlich festgelegte NO2-Jahresmittelgrenzwert ohne zusätzliche, schadstoffreduzierende Maßnahmen dauerhaft nicht sicher eingehalten werden kann. Damit bestätigte sich die Notwendigkeit, zum Schutz der Gesundheit der Wuppertaler Bevölkerung zusätzliche Minderungsmaßnahmen zu ergreifen und auch neue Wege zu gehen. Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wuppertal enthält 20 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen einschließlich der im gerichtlichen Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Stadt Wuppertal vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) im April 2020 vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet.
Seit dem Jahr 2020 wird der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid flächendeckend an allen 33 Messstellen im Wuppertaler Stadtgebiet eingehalten. Weitere Informationen zur Luftqualität in Wuppertal finden Sie hier.
Maßnahmen des Luftreinhalteplans
Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wuppertal enthält 20 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen, die zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet Wuppertal beitragen sollen.
Hervorzuheben sind hierbei:
- die Entwicklung eines KI-gesteuerten, umweltsensitiven Echtzeitverkehrsmanagements, das über eine Kombination mit einem sensorgesteuerten digitalen Parkleitmanagement und weiterer flankierender Maßnahmen für eine Absenkung der Verkehrsbelastung und somit auch der Schadstoffbelastungssituation sorgen soll (ausführliche Infos (Öffnet in einem neuen Tab)),
- der Austausch und die Nachrüstung von Bussen im ÖPNV,
- die vorrangige Beschaffung von Elektro-, Wasserstoff- und Erdgasfahrzeugen sowie die Nachrüstung von Filtersystemen im Fuhrparkbestand,
- weitere Qualitätssteigerungen im ÖPNV durch die Einführung von On-Demand-Verkehren oder einem verbesserten Informationsmanagement.
Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan 2020 enthält des Weiteren Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, der Ladeinfrastruktur für E-Autos und E-Fahrräder sowie weitere Maßnahmen und Aktionen, die durch die Wirtschaftsverbände bzw. die Stadt Wuppertal initiierten sind.
Die 90 Maßnahmen des LRP im Überblick gibt es hier:
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Aufstellung und Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG (Öffnet in einem neuen Tab)) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV (Öffnet in einem neuen Tab)).
Danach ist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde gesetzlich verpflichtet, einen Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung für das Wuppertaler Stadtgebiet aufzustellen bzw. fortzuschreiben, wenn die in der 39. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
Green City Plan Wuppertal
Die Bundesregierung hat auf die anhaltende Stickstoffdioxid-Problematik reagiert und im Herbst 2017 das Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 aufgelegt, das mittlerweile abgeschlossen ist. Im Rahmen des Programms standen für die besonders von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen und Regionen Fördergelder für Luftreinhaltemaßnahmen bereit. Inhaltliche Schwerpunkte des Programms waren Maßnahmen für die Elektrifizierung des Verkehrs, Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Abgasbehandlungssystemen in Diesel-Bussen des ÖPNV.
Als Grundlage für zukünftige Förderentscheidungen rief der Bund alle von einer Überschreitung des gesetzlichen NO2-Grenzwertes betroffenen Städte auf, individuelle Green City Pläne zu erstellen, in denen die geplanten Maßnahmen dargestellt und hinsichtlich ihres Reduktionspotentials bezüglich Stickstoffdioxidemissionen quantifiziert sind.
Der Masterplan der Stadt weist in diesem Zusammenhang vier Handlungsfelder mit 19 Maßnahmenbündeln auf. Allen Maßnahmen ist gemein, dass bereits Vorarbeiten geleistet wurden, aber eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Ausgestaltung notwendig ist. Der Plan bzw. ein Teil der darin enthaltenen Maßnahmen finden sich im Luftreinhalteplan Wuppertal 2020 wieder.
Der Green City Plan Wuppertal 2018:
Klagewelle der Umweltverbände auf Fahrverbote
Deutsche Verwaltungsgerichte mussten sich mit einer Vielzahl von Klagen auseinanderzusetzen, seitdem höchstrichterlich entschieden wurde, dass Einzelne und Umweltverbände im Fall einer Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid einen Rechtsanspruch auf die sachgerechte Erstellung von Luftreinhalteplänen geltend machen können. Demnach können die zuständigen Behörden gegebenenfalls verpflichtet werden, z. B. durch eine Anordnung, erforderliche Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung von Grenzwerten zu treffen. Verwaltungsgerichte schlossen dabei in erster Instanz nicht aus, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufgrund bereits bestehender Rechtsgrundlagen angeordnet werden können.
Auch für die Stadt Wuppertal hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2018 Klage gegen das Land NRW wegen nicht eingehaltener NO2-Grenzwerte erhoben. Damit gehörte Wuppertal zu einem Kreis von 39 deutschen Städten, für die der Umweltverband Klage eingereicht hat (Seite der DUH (Öffnet in einem neuen Tab)).
Vor dem Oberverwaltungsgericht NRW wurde, nach vorherigen Erörterungsterminen, am 24.04.2020 ein Vergleich zwischen dem Land NRW als Beklagte und der Deutschen Umwelthilfe e.V. als Klägerin sowie der Stadt Wuppertal als Beigeladende geschlossen. Zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwertes sollen die Belastungsschwerpunkte Briller Straße, Gathe, Haeseler Straße, Steinweg und Westkotter Straße durch intelligente Ampelschaltungen entlastet werden. Zudem wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h, in einem Teilbereich der Briller Straße auf 30 km/h, begrenzt. An der Briller Straße und am Steinweg wurde zusätzlich ein Durchfahrtverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t eingeführt. Fahrverbot für Dieselfahrzeuge konnten in Wuppertal verhindert werden.
In NRW haben sich alle 14 beklagten Städte, das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich vor Gericht verglichen. Somit sind alle offenen Klageverfahren der DUH gegen das Land NRW beendet (Pressemitteilung des Landes NRW (Öffnet in einem neuen Tab)).
Weitere Informationen
Ort
Frau Dr. Anja Miethke
Sachbearbeiter/in
Raum C - 316
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal