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Ressort Umweltschutz

Luftreinhaltung

Die Luftreinhalteplanung ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Für Städte bzw. Gebiete, in denen die Luftschadstoffgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie überschritten sind oder eine Überschreitungsgefahr besteht, müssen Luftreinhaltepläne erstellt werden. Dafür ist in NRW die Bezirksregierung zuständig.

Luftreinhalteplänen enthalten Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung. Solange die Wirkung der Maßnahmen nicht zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte führt, müssen die Pläne fortgeschrieben werden. Die Prüfung der Maßnahmenwirksamkeit erfolgt im Rahmen der Luftqualitätsüberwachung (Öffnet in einem neuen Tab) auf Landesebene. Ergänzend betreibt die Stadt Wuppertal seit vielen Jahren ein eigenes kommunales Luftmessprogramm zur Erfassung von Stickstoffdioxid.

Luftreinhalteplan Wuppertal

Maßnahmen des Luftreinhalteplans

Rechtsgrundlagen

Green City Plan Wuppertal

Klagewelle der Umweltverbände auf Fahrverbote

Weitere Informationen

Frau Dr. Anja Miethke
Sachbearbeiter/in

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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