Die Bundesregierung hat die EU-Luftqualitätsrichtlinie und mehrere „Tochterrichtlinien“ im Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Seither gelten für Feinstaub und Stickstoffdioxid wesentlich schärfere Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Werden diese Grenzwerte plus eine Toleranzmarge überschritten, müssen Luftreinhaltepläne erstellt und Maßnahmen zur rechtzeitigen Einhaltung der Grenzwerte ergriffen werden.
Für Feinstaub sind seit 2005 keine Toleranzmargen mehr vorgesehen.
Die Wuppertaler Messwerte für 2006 belegen, dass in Wuppertal nicht nur der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub – wie bereits 2005 – an verkehrsreichen Straßen, sondern auch der ab 2010 geltende Stickstoffdioxidgrenzwert großräumig zum Teil erheblich überschritten wurde. Wegen dieser großräumigen Belastungssituation hat die Bezirkregierung Düsseldorf gemeinsam mit dem Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und der Stadt Wuppertal entschieden, einen gesamtstädtischen Luftreinhalteplan aufzustellen. Dieser beschreibt, wo es zur Überschreitung der Grenzwerte kommt, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, welche Ursachen für die Überschreitung verantwortlich sind und wie die Grenzwerte in Zukunft eingehalten werden können.
Der Luftreinhalteplan Wuppertal sieht ein Bündel von insgesamt fünfzig Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung im Stadtgebiet vor. Weil der Straßenverkehr – trotz der in den letzten Jahren erreichten Emissionsminderungen – immer noch einen bedeutenden Anteil an der Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxide hat, sieht der Luftreinhalteplan auch den Verursacher Straßenverkehr in der Pflicht, durch entsprechende Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten. Aus diesem Grund wird - wie schon in Berlin, Hannover oder Köln - auch in Wuppertal eine so genannte Umweltzone festgelegt. Parallel mit Wuppertal werden auch die Ruhrgebietsstädte Umweltzonen einrichten. In diesen Zonen dürfen sich ab dem 1. Oktober 2008, von Ausnahmeregelungen abgesehen, nur emissionsärmere Fahrzeuge bewegen. Bereits bei der Erstellung des Plan-Entwurfs hatten Bezirksregierung, Stadt und Institutionen sich über den Maßnahmen-Katalog abgestimmt.
Ab dem 12. Februar 2008 wird der Entwurf des Luftreinhalteplans, beginnend mit dem Ausschuss für Umwelt, in den politischen Gremien der Stadt diskutiert. Er wird Anfang März von der Bezirksregierung als verantwortlicher Stelle - ähnlich wie ein Bebauungsplan - vier Wochen öffentlich ausgelegt, so dass Bürger, Organisationen und Interessengruppen Gelegenheit haben, ihre Anregungen und Kritik einzubringen. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann dann noch jeder schriftlich zu dem Entwurf Stellung nehmen. Dazu wird es rechtzeitig noch weitere, gesonderte Informationen geben.