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WuppertalPressemeldung – 03.11.2008

Luftreinhalteplan Wuppertal gilt ab sofort

Der Luftreinhalteplan ist seit dem 1. November in Kraft und soll dazu beitragen, die Luftqualität in den Städten weiter zu verbessern und die Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid zu senken.

Die Europäische Union hat die Vorgaben gemacht, Grenzwerte und Zeitvorgaben festgelegt, die Bezirksregierung bekam die Aufsicht und Pflicht zur organisatorischen und administrativen Umsetzung übertragen: Gemeinsam mit der Stadt Wuppertal hat die Bezirksregierung Düsseldorf jetzt wie in vielen anderen NRW-Kommunen auch einen Luftreinhalteplan erarbeitet.

Die Bundesregierung hatte die EU-Luftqualitätsrichtlinie und mehrere „Tochterrichtlinien“ im Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Seither gelten für Feinstaub und Stickstoffdioxid wesentlich schärfere Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Werden diese Grenzwerte plus eine Toleranzmarge überschritten, müssen Luftreinhaltepläne erstellt und Maßnahmen zur rechtzeitigen Einhaltung der Grenzwerte ergriffen werden.

Für Feinstaub sind ab 2005 keine Toleranzmargen mehr vorgesehen. Die Wuppertaler Messwerte für 2006 als Bezugsjahr belegen, dass in Wuppertal nicht nur der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub – wie bereits 2005 – an verkehrsreichen Straßen, sondern auch der ab 2010 geltende Stickstoffdioxidgrenzwert großräumig zum Teil erheblich überschritten wurde. Wegen dieser großräumigen Belastungssituation hat die Bezirkregierung Düsseldorf gemeinsam mit dem Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und der Stadt Wuppertal entschieden, einen gesamtstädtischen Luftreinhalteplan aufzustellen.

Der Luftreinhalteplan beschreibt, wo es zur Überschreitung der Grenzwerte kommt, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, welche Ursachen für die Überschreitung verantwortlich sind und wie die Grenzwerte in Zukunft eingehalten werden können. Der Luftreinhalteplan Wuppertal sieht ein Bündel von insgesamt zweiundfünfzig Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung im Stadtgebiet vor. Weil der Straßenverkehr – trotz der in den vergangenen Jahren erreichten Emissionsminderungen – immer noch einen bedeutenden Anteil an der Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxide hat, sieht der Luftreinhalteplan auch den Verursacher Straßenverkehr in der Pflicht, durch entsprechende Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.
Aus diesem Grund wird - wie schon in verschiedenen Ruhrgebietsstädten (u.a. Duisburg, Essen, Bochum), Berlin, Hannover oder Köln - auch in Wuppertal eine so genannte Umweltzone festgelegt. Parallel zu Wuppertal wird auch in Düsseldorf eine Umweltzone einrichtet.

In diesen Zonen dürfen sich ab dem 15. Februar 2009, von Ausnahmeregelungen abgesehen, nur emissionsärmere Fahrzeuge bewegen. Zu den Umweltzonen wird die Stadt einen Flyer herausgeben, in dem über Lage und Umfang der Umweltzonen, über Einzelheiten der Regelung und Ausnahmen informiert wird.

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