Beschreibung
Beschreibung
Basiselterngeld
- kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
- Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf insgesamt 12 Monatsbeträge.
- Bei einer Einkommensminderung eines Elternteils für mindestens zwei Monate erhöht sich der Anspruch auf insgesamt 14 Monate Basiselterngeld, die untereinander aufgeteilt werden können.
- Die Höchstbezugszeit eines Elternteils beträgt 12 Monate, die Mindestbezugszeit 2 Monate.
Elterngeld Plus
- Statt 1 Monat Basiselterngeld können 2 Monate Elterngeld Plus bezogen werden - 1 Basiselterngeld-Monat = 2 Elterngeld Plus-Monate.
- Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt maximal 50 % des Basiselterngeldes.
- Der gemeinsame Anspruch beider Eltern beträgt maximal 24 Monate, bei Inanspruchnahme der 2 Partnermonate maximal 28 Monate, die untereinander aufgeteilt werden können.
- Die Höchstbezugszeit eines Elternteils beträgt 24 Monate, die Mindestbezugszeit 2 Monate.
- zwischen dem 1. und 14. Lebensmonat können Lücken im Bezugszeitraum entstehen, ab dem 15. Lebensmonat muss ein lückenloser Bezug zwischen beiden Elternteilen vorhanden sein, da ansonsten der Restanspruch verfällt.
Partnermonate
- erhöhen den Gesamtanspruch beider Elternteile um 2 Monate Basiselterngeld bzw. 4 Monate Elterngeld Plus.
- Müssen nicht zusammenhängend bezogen werden, erst ab dem 15. Lebensmonat ist ein lückenloser Bezug erforderlich.
- Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen.
Partnerschaftsbonusmonate
- Beide Elternteile können 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonusmonate beziehen, wenn sie in 4 aufeinander folgenden Monaten gleichzeitig mit 25 bis 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind.
- für Geburten ab dem 01.09.2021 gilt: Beide Elternteile können 2 bis 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonusmonate beziehen, wenn sie in diesen aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig mit 24 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind.
- müssen nicht im Anschluss des Bezuges erfolgen, können auch zwischengeschoben werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt einen Rechner zur Ermittlung des Elterngeldes und zur Verteilung der Bezugsmonate zwischen den Elternteilen zur Verfügung (s. Downloads).