Beschreibung
Beschreibung
Grundsätzlich kann ein Elternteil höchstens für 12 Monate Basiselterngeld beantragen. Anspruch auf 2 weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate lang Basiselterngeld bezieht (Partnermonate).
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. (Diese Einschränkung gilt bei Mehrlings- oder Frühgeburten, bzw. bei Kindern, bei denen eine Behinderung ärztlich festgestellt wurde, nicht.)
Für Frühgeburten kann Sich der Anspruch wie folgt erweitern:
Ab 6 Wochen vor ET: +1 Monat Basiselterngeld
Ab 8 Wochen vor ET: +2 Monat Basiselterngeld
Ab 12 Wochen vor ET: +3 Monat Basiselterngeld
Ab 16 Wochen vor ET: +4 Monat Basiselterngeld
Die Zeiten, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, gelten als von der Mutter verbrauchte Basiselterngeldmonate.
Während der Bezugsdauer kann einer Teilzeitbeschäftigung mit höchstens 32 Wochenstunden nachgegangen werden. Es erfolgt volle Anrechnung im Basiselterngeld.
Die Bearbeitungszeit von Anträgen liegt derzeit bei etwa 2-6 Wochen.