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Elterngeld: Anspruch

Elterngeld: Anspruch

Beschreibung

Beschreibung

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Anspruch hat auch,

  • wer vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war.
  • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner erhalten Elterngeld, wenn sie das Kind des Partners betreuen, auch wenn es nicht ihr eigenes ist.
  • Adoptierte und mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder lösen Elterngeldanspruch aus

Keinen Anspruch auf Elterngeld besteht grundsätzlich:

  • für Pflegekinder 
  • für Asylbewerber
  • wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen (brutto) im Kalenderjahr vor Geburt bei einem alleinstehenden Elternteil 150.000 €, bzw. bei Paaren 200.000 € überstiegen hat. (Für Geburten ab 01.04.2025 wird die Grenze für Paargemeinschaften bei 175.000 € liegen)

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