Elterngeld: Anspruch
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Beschreibung
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Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Anspruch hat auch,
- wer vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war.
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner erhalten Elterngeld, wenn sie das Kind des Partners betreuen, auch wenn es nicht ihr eigenes ist.
- Adoptierte und mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder lösen Elterngeldanspruch aus
Keinen Anspruch auf Elterngeld besteht grundsätzlich:
- für Pflegekinder
- für Asylbewerber
- wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen (brutto) im Kalenderjahr vor Geburt bei einem alleinstehenden Elternteil 150.000 €, bzw. bei Paaren 200.000 € überstiegen hat. (Für Geburten ab 01.04.2025 wird die Grenze für Paargemeinschaften bei 175.000 € liegen)