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Elterngeld: Elterngeld Plus

Elterngeld: Elterngeld Plus

Beschreibung

Beschreibung

Elterngeld Plus

  • Statt 1 Monat Basiselterngeld können 2 Monate Elterngeld Plus bezogen werden - 1 Basiselterngeld-Monat = 2 Elterngeld Plus-Monate.
  • Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt maximal 50 % des Basiselterngeldes.
  • Der gemeinsame Anspruch beider Eltern beträgt maximal 24 Monate, bei Inanspruchnahme der 2 Partnermonate maximal 28 Monate, die untereinander aufgeteilt werden können.
  • Die Höchstbezugszeit eines Elternteils beträgt 24 Monate, die Mindestbezugszeit 2 Monate.
  • Während der gesamten Bezugsdauer darf keiner Tätigkeit nachgegangen werden, die 32 Wochenstunden übersteigt. 
  • Die Aufnahme einer Tätigkeit muss der Elterngeldstelle mitgeteilt werden - unter Beifügung einer Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn, wöchentliche Arbeitszeit und das vereinbarte Brutto-Einkommen. Die Elterngeldstelle entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, ob und in welcher Höhe das Einkommen aus dieser Teilzeittätigkeit auf das Elterngeld angerechnet wird.

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