Elterngeld: Elterngeld Plus
Kontakt
Beschreibung
Beschreibung
Elterngeld Plus
- Statt 1 Monat Basiselterngeld können 2 Monate Elterngeld Plus bezogen werden - 1 Basiselterngeld-Monat = 2 Elterngeld Plus-Monate.
- Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt maximal 50 % des Basiselterngeldes.
- Der gemeinsame Anspruch beider Eltern beträgt maximal 24 Monate, bei Inanspruchnahme der 2 Partnermonate maximal 28 Monate, die untereinander aufgeteilt werden können.
- Die Höchstbezugszeit eines Elternteils beträgt 24 Monate, die Mindestbezugszeit 2 Monate.
- Während der gesamten Bezugsdauer darf keiner Tätigkeit nachgegangen werden, die 32 Wochenstunden übersteigt.
- Die Aufnahme einer Tätigkeit muss der Elterngeldstelle mitgeteilt werden - unter Beifügung einer Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn, wöchentliche Arbeitszeit und das vereinbarte Brutto-Einkommen. Die Elterngeldstelle entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, ob und in welcher Höhe das Einkommen aus dieser Teilzeittätigkeit auf das Elterngeld angerechnet wird.