Das Liegenschaftskataster wird in Nordrhein-Westfalen bei den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte geführt und ist der geometrische Nachweis des Grundeigentums. Es einzurichten und zu pflegen, ist wie die Landesvermessung eine gesetzliche Aufgabe. Gemeinsam mit dem Grundbuchamt erfüllt das Katasteramt die staatliche Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz. In Wuppertal ist das Katasteramt Teil des Ressorts "Vermessung, Katasteramt und Geodaten" (R 102) der Stadtverwaltung.
Mit "Verzeichnis" oder "Register" übersetzt das Lexikon das aus dem Griechischen stammende Wort "Kataster". Und im Fall des Liegenschaftskatasters sind es eben sämtliche Grundstücke, die verzeichnet und registriert werden. Seit seinen Anfängen im 19. Jahrhundert bestand das Kataster aus der Liegenschaftskarte und einem beschreibenden Teil, dem Liegenschaftsbuch. Zunächst auf Papier, später dann in digitaler Form in zwei getrennten Systemen.
Liegenschaftskataster bedeutet Eigentumsgarantie
Heute werden die Daten von Karten- und Buchwerk in Wuppertal in dem "Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem" - kurz ALKIS - gemeinsam geführt und ständig aktualisiert. Das Kataster bildet somit den entscheidenden Beitrag zur Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.