Beschreibung
Beschreibung
Erhältlich als/Ausgabeformen:
- mündliche Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster im Geodatenzentrum
- analoger oder PDF-Auszug als Liegenschaftsbeschreibungen in unterschiedlichen Standardausgaben:
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis (enthält beschreibende Angaben zu einem Flurstück)
- Bestandsnachweis (enthält beschreibende Angaben zu einem Buchungsblatt)
- Grundstücknachweis (enthält beschreibende Angaben zu einem Grundstück, d.h. einer lfd. Nr. des Buchungsblatts)
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Auszüge können nur schriftlich per Post oder E-Mail bestellt oder persönlich im Geodatenzentrum erworben werden. Die Bestellung ist formlos möglich - gerne können Sie auch unser Online-Bestellformular (Öffnet in einem neuen Tab) nutzen.
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Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster sind auch bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Wuppertal erhältlich (Liste siehe Download/Links).
- Hinweis: Beim Geodatenzentrum sind keine Auszüge aus dem Grundbuch erhältlich. Diese werden ausschließlich vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal (Telefon 0202-498 0) erstellt.
Bitte besuchen Sie uns -wenn erforderlich- ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab).
Inhalt/Details:
Die Liegenschaftsbeschreibungen enthalten u.a.:
- amtliche Lagebezeichnungen der Flurstücke
- Katasterbezeichnung: Gemarkung, Flur, Flurstück
- Fläche der Flurstücke
- die Nutzungsarten der Grundstücke
- die Ergebnisse der Bodenschätzung
- Grundbuchblattnummern inkl. der laufenden Nummern
- Angaben zu Eigentümern in Übereinstimmung mit dem Grundbuch
Auskünfte nur bei berechtigtem Interesse:
- Eigentümerauskünfte können aus Datenschutzgründen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt werden. Dies muss dem Geodatenzentrum dargelegt werden. Das Geodatenzentrum entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt wird.
- Das berechtigte Interesse ist aufgrund der schützenswerten personenbezogenen Eigentümerangaben eher restriktiv zu bewerten. So reicht ein bloßes Kauf- oder Mietinteresse an einem beliebigen Grundstück nicht aus, um beim Katasteramt den Eigentümernamen zu erfahren. Zulässig ist die Auskunft aber z.B. für Grundstückseigentümer, die ihre direkten Nachbarn etwa wegen einer notwendigen Genehmigung kontaktieren müssen.
- Alle anderen Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen nicht dem Datenschutz und können von Jedem angefragt werden.
mehr darüber:
- Die Eigentümerangaben werden originär im Grundbuch geführt und im Liegenschaftskataster nur automatisiert übernommen. Korrekturen z.B. wegen falscher Schreibweise kann das Katasteramt daher nicht vornehmen. Im Kataster kann jedoch eine vom Grundbuch abweichende aktuellere Adresse geführt werden.
- Das Liegenschaftskataster enthält keine Angaben zu Lasten/Beschränkungen, Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. Diese Angaben stehen im Grundbuch. Ansprechpartner ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Wuppertal.