Beschreibung
Beschreibung
Inhalt/Details:
- Eigentümer, die wissen möchten, wie Ihr Grundstück hinsichtlich Form und Größe festgelegt ist, können die Vermessungsrisse einsehen.
- Dort ist ggf. auch erkennbar, ob eine Mauer direkt auf einer Grundstücksgrenze errichtet wurde, sofern sie angemessen wurde.
- Hilfreich kann auch die Überlagerung der Liegenschaftskarte mit Luftbildern (Orthofotos) sein.
mehr darüber:
- Grenzzeichen wie z.B. Grenzsteine oder andere Vermessungsmarkierungen dürfen von Privatpersonen nicht angebracht oder verändert werden. Hierzu sind nur das Katasteramt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure befugt. Bei Unklarheiten über den örtlichen Grenzverlauf ist daher ggf. eine Grenzanzeige durch Fachleute erforderlich.
- Aus den Vermessungszahlen kann auch die Lage von bestehenden Gebäuden in Bezug auf die Grundstücksgrenze ermittelt werden. Wichtig ist jedoch, dass aus diesen Angaben keine amtliche Aussagekraft hinsichtlich der Lage gegenüber benachbarten Grundstücken resultiert. Falls dies gewünscht wird, ist ggf. eine Grenzvermessung notwendig.
- Wenn ein Gebäude errichtet oder angebaut werden soll, legen gesetzliche Vorgaben fest, dass dieses auf einem Grundstück nicht beliebig platziert werden darf, sondern bestimmte Abstände zu Grenzen und anderen Gebäuden eingehalten werden müssen. Die Berechnung solcher Abstandflächen ist Bestandteil eines Amtlichen Lageplans. Info- und Beratungszentrum für weitere baurechtliche Auskünfte ist die Bürgerberatung BAUEN (105.24).
Anwendung:
Diese Angaben können beispielsweise bei der Errichtung eines Zaunes oder ähnlichen Errichtungen an der Grenze helfen.
Erhältlich als / Ausgabeformen:
-
Aufträge für Auskünfte zu Grundstücksgrenzen können schriftlich per Post oder E-Mail oder persönlich im Geodatenzentrum erteilt werden.
Bitte besuchen Sie uns -wenn erforderlich- ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab).