Beschreibung
Beschreibung
Inhalt/Details:
- Ein Flurstück ist die „Einheit“ des Liegenschaftskatasters. Es beschreibt einen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer Nummer geführt wird (Flurstücksnummer).
- Das Grundbuch weist nach, wer Eigentümer dieser Flurstücke ist. Alle Flurstücke, die im Grundbuch unter einer laufenden Nummer des dortigen Bestandsverzeichnisses geführt werden, bilden ein Grundstück. Dieses „Grundbuch-Grundstück“ kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen.
- Möchte man mehrere örtlich zusammenhängende Flurstücke zu einem einzigen zusammenfassen, geschieht dies durch eine Verschmelzung im Liegenschaftskataster. Liegen die Flurstücke auf mehreren Grundbuch-Grundstücken, muss zusätzlich im Grundbuch eine Vereinigung erfolgen.
- Solche Vereinigungen im Grundbuch können nur erfolgen, wenn die zu vereinigenden Grundstücke gleich belastet sind. Anträge auf Vereinigung nimmt auch das Katasteramt entgegen.
Anwendung:
- Verschmelzungen und Vereinigungen sind z.B. sinnvoll, wenn Grundstücke geteilt und veräußert worden sind. Wenn dadurch mehrere kleinere Flurstücke entstehen, die aber alle dem gleichen Eigentümer gehören, ist es übersichtlicher, alle Teile unter einer Flurstücksnummer zu führen. In der Liegenschaftskarte werden dann die überflüssigen Flurstücksgrenzen gelöscht.