Was versteht man unter ‚Lärmkartierung‘?
Die Lärmkartierung ist ein Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie und beinhaltet die Erstellung der Lärmkarten.
Lärmkarten stellen für jede Hauptlärmquelle die Lärmbelastung der Bevölkerung grafisch und flächenhaft dar. Die Lärmbelastung wird über eine Lärmausbreitungsrechnung ermittelt. Darin werden neben den Lärmquellen selbst auch Daten zur Bebauung und anderen Hindernisse sowie über das natürliche Gelände berücksichtigt. Die Verordnung über die Lärmkartierung (34. Bundes-Immissionsschutzverordnung - 34. BImSchV) regelt den Kartierungsumfang. Die Lärmberechnung wird anhand europaweit gültigen Berechnungsvorschriften (CNOSSOS-EU) durchgeführt.
Im Rahmen der Lärmkartierung 2022 wurden für Wuppertal folgende Lärmquellen untersucht:
- die Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsstärken größer 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- sonstige Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke ab 1.000 Kraftfahrzeugen, die zum Lückenschluss des Hauptverkehrsnetzes beitragen,
- die Schwebebahn,
- die Trassen der Deutschen Bahn AG (kartiert vom Eisenbahnbundesamt) sowie
- spezielle Industrieanlagen (IED-Anlagen).
Wird Lärm berechnet oder gemessen?
Lärmpegel werden als Jahresmittelwert berechnet. Das hat gegenüber Messungen den Vorteil, dass Verzerrungen durch momentane Ereignisse - wie Witterungseinflüsse - ausgeschlossen werden. Um alle diese Einflüsse angemessen zu berücksichtigen, müssten Messungen über einen langen Zeitraum erfolgen. Ein Messgerät ist dabei nicht in der Lage die verschiedenen Lärmquellenarten einzeln messen. Es würde also den Lärm genauso erfassen wie das Vogelgezwitscher am Morgen. Zudem erlauben Berechnungen eine Wirkungsprognose für geplante Maßnahmen, bevor diese realisiert werden. So wird sichergestellt, dass nur tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden.
Aus diesen Gründen sind Rechenverfahren gesetzlich festgeschrieben. Sie sind so konzipiert, dass in (fast) allen Fällen die Lärmwerte der Messergebnisse unter denen von Berechnungen liegen. Es wird also grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet.
Mit welchen Kenngrößen wird der Lärm beschrieben?
Damit die Lärmkarten europaweit verglichen werden können, werden LDEN (Level Day, Evening, Night) und LNight als einheitliche Kenngrößen für die Geräuschimmissionen verwendet.
Beim LDEN handelt es sich um einen gemittelten Schalldruckpegel über den gesamten 24-stündigen Tag mit Gewichtungsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit (Evening, 18 bis 22 Uhr) und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit (Night, 22 bis 6 Uhr). Der LDEN ist ein Indikator für die Lärmbelästigung.
Der LNight ist ein gemittelter Schalldruckpegel über die achtstündige Nachtzeit (22 bis 6 Uhr), mit dessen Hilfe Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können.
Weiterführende Informationen
- Bericht zur Lärmkartierung 4. Runde 2022PDF-Datei450,43 kB
- Anlage 1a: Lageplan StraßennetzPDF-Datei13,05 MB
- Anlage 1b: Lageplan GewerbePDF-Datei9,76 MB
- Anlage 2a: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (HVS), LDENPDF-Datei20,47 MB
- Anlage 2b: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (HVS), LNightPDF-Datei18,18 MB
- Anlage 3a: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraße), LDENPDF-Datei33,14 MB
- Anlage 3b: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraße), LNightPDF-Datei30,18 MB
- Anlage 4a: Strategische Lärmkarte IED, LDENPDF-Datei10,02 MB
- Anlage 4b: Strategische Lärmkarte IED, LNightPDF-Datei9,84 MB
- Umgebungslärmportal NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 5a: Strategische Lärmkarte Schwebebahn, LDENPDF-Datei10,44 MB
- Anlage 5b: Strategische Lärmkarte Schwebebahn, LNightPDF-Datei10,04 MB
- Anlage 6a: LKZ Straßenverkehr, LDENPDF-Datei13,30 MB
- Anlage 6b: LKZ Straßenverkehr, LNightPDF-Datei13,30 MB
- Anlage 7a: LKZ HVS, LDENPDF-Datei16,09 MB
- Anlage 7b: LKZ HVS, LNightPDF-Datei16,10 MB
- Anlage 8a: LKZ Schwebebahn, LDENPDF-Datei16,09 MB
- Anlage 8b: LKZ Schwebebahn, LNightPDF-Datei16,09 MB
- 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung (Öffnet in einem neuen Tab)