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WuppertalWirtschaft & Stadtentwicklung

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungen werden für die Genehmigung raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt, wenn die entsprechenden Fachgesetze dies vorschreiben.

Der Vorhabenträger, z.B. der Landesbetrieb Straßen.NRW oder ein Eisenbahnunternehmen, beantragen bei der zuständigen Anhörungsbehörde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Dies ist für Vorhaben in Wuppertal zumeist die Bezirksregierung Düsseldorf. Sie leitet daraufhin das Planfeststellungsverfahren ein und führt es nach Maßgabe der §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVfG) (Öffnet in einem neuen Tab) durch.

Im Regelfall werden die Planunterlagen für die Dauer eines Monats bei der Stadt Wuppertal öffentlich ausgelegt. Zusätzlich ist zumeist die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen über eine bestimmte Internetadresse vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger können prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind und dann entsprechende Einwendungen vorbringen.

Die Stadt Wuppertal als gebietsbetroffene Gemeinde gibt ebenfalls eine Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben ab. Sie ist dabei inhaltlich auf Belange beschränkt, die ihre kommunale Planungshoheit betreffen. So kann die Stadt Wuppertal bspw. nicht vorbringen, dass die Lärm- oder Schadstoffbelastung eines bestimmten Grundstückes zu hoch sei. Dies müssen die Bürgerinnen und Bürger zur Wahrung ihrer eigenen Rechte selbst in das Verfahren einbringen.

Sobald alle Stellungnahmen vorliegen und der Vorhabenträger hierzu Stellung genommen hat, wird die Anhörungsbehörde ggf. einen Erörterungstermin durchführen. Hier werden sämtliche vorgebrachten Belange nochmals mündlich besprochen und die Möglichkeit einer Einigung verhandelt. Das Ergebnis des Erörterungstermins wird in einer Niederschrift festgehalten. Damit ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Auf dieser Grundlage entscheidet die Planfeststellungsbehörde über alle vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen und fasst den Planfeststellungsbeschluss über das beantragte Vorhaben. Der Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Für folgende Projekte in Wuppertal wird gegenwärtig ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt:

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der L 419 (1. Bauabschnitt) mit Urteil vom 9. Oktober 2024 aufgehoben.

Folgende Projekte können bzw. konnten aufgrund des erfolgten Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt werden:

Herr Volker Knippschild
Teamleiter

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