Die kommunale Bauleitplanung umfasst dabei den Flächennutzungsplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen darstellt, und die daraus entwickelten Bebauungspläne für die einzelnen Baugebiete.
Der übergeordnete Regionalplan wird von der Bezirksregierung Düsseldorf aufgestellt.
Für konkrete Vorhaben, wie z.B. den Ausbau der L 419 (Parkstraße), werden Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Neben diesen Instrumenten der Stadtentwicklung werden Planverfahren z.B. auch im Bereich der Stadtgestaltung und der Landschaftsplanung durchgeführt.