Beschreibung
Beschreibung
Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Monatszeitraum das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll.
Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraumes und gilt immer für den vollen Monat.
Außerhalb des Zeitraumes der Saisonzulassung darf das Fahrzeug weder betrieben werden, noch darf es im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Sie können eine Saisonzulassung jederzeit beantragen, unabhängig vom Beginn der Saison.
Hinweis:
Seit dem 01.11.2012 ist ein Saisonkennzeichen auch Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer ( grüne Kennzeichen) befreit sind, zuzuteilen.
Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist seit dem 01.10.2017 möglich.