Beschreibung
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Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette, die sichtbar an der Windschutzscheibe des Autos verklebt sein muss.
Auf der Plakette muss das aktuelle Kfz-Kennzeichen eingetragen sein.
Kraft- und Nutzfahrzeuge werden in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt.
Je nach Schadstoffgruppe werden keine, rote, gelbe oder grüne Feinstaubplaketten für Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.
Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.
Umweltzonen finden sich zumeist in städtischen Gebieten. Außerhalb der Umweltzonen ist keine Plakette notwendig.
In besonderen, begründeten Fällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Umweltzone angeordnet ist) auf Antrag befristet Ausnahmen von den mit der Umweltzone verbundenen Verkehrsverboten genehmigen.