Beschreibung
Beschreibung
Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeber, auf Anforderung des Halters, die Zulassungsbescheinigung Teil II / den Fahrzeugbrief per Post an die Zulassungsbehörde.
Über das Service Portal (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie unter Angabe der ZB II Nummer und des amtlichen Kennzeichens selbst nachsehen, ob das Dokument bereits vorliegt. Die ZB II Nummer entnehmen Sie bitte aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen der Bank- oder Leasinggesellschaft oder der Zulassungsbescheinigung Teil I (unter Ziffer 16).
Sollte der Brief noch nicht eingetroffen sein oder Ihnen liegen die erforderlichen Informationen zur Abfrage nicht vor, schicken Sie bitte eine Email an strassenverkehrsamtstadt.wuppertalde .
Nach Erledigung des Vorganges wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde kostenpflichtig wieder an den Sicherungsgeber zurückgesandt.
Ausnahme:
Bei einer Wiederzulassung auf den gleichen Halter, ohne Halteränderung und Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I reicht eine schriftliche Bestätigung ( auch FAX möglich ) des Finanzierungsgebers aus.
Ausnahme bei alten Fahrzeugpapieren. Da muss der Fahrzeugbrief aufgrund des Umtauschs in EU-Papieren angefordert werden. In dieser schriftlichen Bestätigung muss zum einen ausdrücklich die Zustimmung gegeben werden und zum anderen muss dieses Bestätigungsschreiben den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes enthalten.