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Ressort Umweltschutz

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG § 47d Abs. 3 ist die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Lärmaktionsplänen geregelt.

Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan

Bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Gemäß der Vorgaben im Bundes-Immissionsschutzgesetz soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden und die Möglichkeit erhalten, an der Erarbeitung der Pläne mitzuwirken. Weiterhin soll die Öffentlichkeit über den Lärmaktionsplan und dazu getroffene Entscheidungen informiert werden.

Die Stadt Wuppertal hat im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplans zur 4. Runde am 14.03.2024 ein Webinar zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In dem Webinar wurde durch das beauftragte Gutachterbüro ein Vortrag zum Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde gehalten und anschließend Fragen dazu beantwortet.

Die Entwurfsfassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 4. Runde der Stadt Wuppertal lag in der Zeit vom 18.04.2024 bis einschließlich 21.05.2024 zur allgemeinen Einsicht aus. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Anregungen der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind in den Bericht zur Lärmaktionsplanung 4. Runde eingearbeitet worden.

Die Eingaben im Rahmen der Offenlegung der Entwurfsfassung der Fortschreibung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde sind in der Anlage 2 zum Abschlussbericht veröffentlicht worden. Die Unterlagen wurden auf der Themenseite Lärmaktionsplan veröffentlicht

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