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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ratenzahlungs-/ Stundungsanträge für Städt. Forderungen

Wenn der geforderte Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum in einer Summe gezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung.

Ratenzahlungs-/ Stundungsanträge für Städt. Forderungen

Beschreibung

Beschreibung

Eine Forderung kann ggf. in Raten beglichen werden. 

Hierfür ist ein Antrag bei der Finanzbuchhaltung zu stellen. Das Online-Formular finden Sie unter "Links und Downloads" (siehe unten). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Details".

Sollen Steuern oder Grundabgaben gestundet werden, ist der Antrag "Ratenzahlung Steuern und Abgaben" zu stellen (siehe unter "Ähnliche Dienstleistungen"). Über diesen Antrag entscheidet das Steueramt. 

Details

Links und Downloads

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