Kanalanschlussbeitrag:
Die Zahlungserleichterung kann in Form einer monatlichen Ratenzahlung oder einer zeitlichen Stundung erfolgen.
Gestundete Abgaben müssen nach den gesetzlichen Vorschriften mit 0,5 % monatlich verzinst werden.
Straßenbaubeitrag:
Die Zahlungserleichterung kann in Form einer monatlichen Ratenzahlung, einer zeitlichen Stundung oder in Jahreszahlungen erfolgen. Im Falle einer Jahresstundung sollen höchstens zwanzig Jahre eingeräumt werden.
Der gestundete Betrag ist nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes § 8a Abs. 6 Satz 2, jährlich mit 2 %-Punkten über den zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch mit 1 % zu verzinsen.
Erschließungsbeitrag:
Die Zahlungserleichterung kann in Form einer monatlichen Ratenzahlung, einer zeitlichen Stundung oder in Form einer jährlichen Rentenzahlung erfolgen. Im Falle einer Verrentung ist die Rentenschuld in höchstens zehn Jahresleistungen zu entrichten.
Der gestundete oder verrentete Betrag ist mit 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.
Beachten sie bitte: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss zur Vermeidung der Säumnis innerhalb der Zahlungsfrist gestellt werden.