Beschreibung
Beschreibung
Eine Forderung kann ggf. in Raten beglichen oder gestundet werden. Bei einer Stundung wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben.
Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der Finanzbuchhaltung zu stellen. Dem Antrag sind ggf. Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschulders/der Beitragschuldnerin beizufügen. Weitere Informationen finden Sie unter Details.
Sollen Steuern oder Grundabgaben gestundet werden, entscheidet hierüber das Steueramt.