Beschreibung
Beschreibung
Hat der Halter eines Fahrzeuges eine Ordnungsverfügung wegen Mängel erhalten, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr gefahren werden, da alle Verkehrsteilnehmer einen berechtigten Anspruch darauf haben, dass Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen, durch sofort wirksam werdende Maßnahmen von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen werden.
Das Straßenverkehrsamt wird durch die Übersendung einer Mängelanzeige, durch die Polizei oder den Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal, über die Mängel informiert.
Zunächst erhält der Halter eine kostenpflichtige Aufforderung, die Mängelbeseitigung innerhalb von 7 Tagen beim Straßenverkehrsamt per Fax, E-Mail oder persönlich nachzuweisen.
Ein Nachweis per E-Mail wird bevorzugt, E-Mail