Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ordnungsverfügung wegen Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer

Wurden die Kraftfahrzeugsteuer nicht gezahlt und es erging gegen Sie als Halter des Fahrzeuges eine Ordnungsverfügung, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr gefahren werden.

Ordnungsverfügung wegen Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer

Beschreibung

Beschreibung

Das Straßenverkehrsamt wird durch das Hauptzollamt über die Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer informiert. 

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen