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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Stilllegungsmaßnahmen

Die Abteilung für Stilllegungsmaßnahmen kann veranlassen, das Fahrzeuge zwangsweise abgemeldet werden.

Stilllegungsmaßnahmen

Beschreibung

Beschreibung

In folgenden Fällen wird ein Fahrzeug zwangsweise abgemeldet: 

  • Erlöschen des Versicherungsschutzes
  • Nicht gezahlte Kraftfahrzeugsteuer
  • Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs  (Verkehrsunsicherheit)
  • Abgelaufene Hauptuntersuchung
  • Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb nicht auf den/die Erwerber(in) umgeschrieben

Wird der Aufforderung aus der Ordnungsverfügung nicht nachgekommen, ordnet das Straßenverkehrsamt unverzüglich, die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges, durch Entstempelung der Kennzeichenschilder und Einziehung des Fahrzeugscheines bzw. Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, an.

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