Beschreibung
Beschreibung
In folgenden Fällen wird ein Fahrzeug zwangsweise abgemeldet:
- Erlöschen des Versicherungsschutzes
- Nicht gezahlte Kraftfahrzeugsteuer
- Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs (Verkehrsunsicherheit)
- Abgelaufene Hauptuntersuchung
- Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb nicht auf den/die Erwerber(in) umgeschrieben
Wird der Aufforderung aus der Ordnungsverfügung nicht nachgekommen, ordnet das Straßenverkehrsamt unverzüglich, die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges, durch Entstempelung der Kennzeichenschilder und Einziehung des Fahrzeugscheines bzw. Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, an.