Mitnahme von Kennzeichen (Kfz)
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Beschreibung
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Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein
- Bei der Zulassung im neuen Zulassungsbezirk wird die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen
- Der Verzicht auf die Umkennzeichnung gilt auch bei wiederholten Wechsel des Wohn- bzw. Betriebssitzes sowie bei Rückverlegung in den ursprünglichen Zulassungsbezirk
- Muss ein amtliches Kennzeichen wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das alte Kennzeichen bestehen und wird mit den Plaketten der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde versehen
- Wird ein amtliches Kennzeichen gestohlen oder ist dies abhanden gekommen, wird das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt. Ein neues Kennzeichen wird aus dem Bestand der Wuppertaler "W-" Zulassungsbehörde zugeteilt
- Wird ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, wird bei einer anschließenden Wiederzulassung ein Kennzeichen aus dem Bestand der Wuppertaler "W-" Zulassungsbehörde zugeteilt
- Es ist nicht möglich, das auswärtige Kennzeichen auf ein in Wuppertal zugelassenes Fahrzeug zu übertragen