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Um eine Zweitschrift der Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung zu erhalten, können Sie unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) persönlich im GewerbeCenter vorsprechen oder diese unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen schriftlich beantragen.
Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Sie erhalten die Zweitschrift bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlichem Antrag wird Ihnen die Zweitschrift zugeschickt, sobald ein Nachweis über die Entrichtung der Verwaltungsgebühr vorliegt.
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
- bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen zusätzlich:
aktueller Registerauszug - bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Sollten Sie eine andere Person beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Außerdem sind sowohl Ihre als auch die Ausweisdokumente vom Bevollmächtigten vorzulegen.
Gebühren
Gemäß Tarifstelle 12.01.4 der Verwaltungsgebührenordnung:
15 Euro
Zahlungsarten
- bei persönlicher Vorsprache in bar oder mit EC-Karte
- bei schriftlichen Anträgen auf Ausstellung einer Zweitschrift per Verrechnungsscheck oder
per Überweisung auf das Konto Nr. 100 719, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00, IBAN: DE89 3305 0000 0000 1007 19, SWIFT-BIC: WUPSDE33, unter Angabe des Verwendungszwecks 13 11 0000 51 sowie Ihres Namens. Eine Kopie des Überweisungsträgers legen Sie bitte Ihrem Antrag bei. Sofern der Nachweis über die Entrichtung der Verwaltungsgebühr vorliegt, wird Ihnen die Zweitschrift der Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbemeldung zugeschickt.
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
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