Um die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.
Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den beabsichtigten Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sofort erfolgen. Die für die Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke werden vorgehalten und die erforderlichen Daten vor Ort erfasst. Im Regelfall erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung sofort ausgehändigt.
Eine Gewerbeanmeldung ist auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fax möglich unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke (siehe Downloads) und Übersendung der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sowie der Entrichtung der Verwaltungsgebühr. Für eventuelle Rückfragen empfiehlt es sich, Ihre telefonischen Kontaktdaten oder Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
- gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Vorlage der Erlaubnisurkunde
- Berechtigungsnachweis der Handwerksausübung (Handwerkskarte)
- bei der beabsichtigen Ausübung sogenannter überwachungsbedürftiger Gewerbe (z. B. An- und Verkauf von Kfz, Edelmetallen, Altmetallen; Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisevermittlungen und weitere), sind von Ihnen bei der Gewerbemeldung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen
bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen zusätzlich:
- aktueller Registerauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z. B. GmbH i. G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages zwecks Gewerbeanmeldung auf den/die Gründer/Gesellschafter bis zur Registereintragung
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Unterlagen erforderlich (z.B. Nachweis über die gewerbliche Niederlassung).
Sollten Sie eine andere Person zur Gewerbemeldung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Außerdem sind sowohl Ihre als auch die Ausweisdokumente vom Bevollmächtigten vorzulegen.