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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgeben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.

Die Abmeldung einer von mehreren gewerblichen Tätigkeiten ist nicht anzeigepflichtig (Teilabmeldung), kann aber auf Wunsch gebührenfrei vorgenommen werden. Die Teilabmeldung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit sollte jedoch zur Klarstellung vorgenommen werden, um negative Folgen zu vermeiden.

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