Kontakt
Beschreibung
Details
Dokumente
Um die Gewerbeabmeldung vorzunehmen, können Sie unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) persönlich im GewerbeCenter vorsprechen.
Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Die für die Gewerbeabmeldung gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke werden vorgehalten und die erforderlichen Daten vor Ort erfasst. Im Regelfall erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung sofort ausgehändigt.
Sie können die Gewerbeabmeldung aber auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fax übersenden unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke (siehe Download) und Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen .
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen zusätzlich:
- aktueller Registerauszug
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Hinweis zur Abmeldung eines Reisegewerbes:
Wer sein Reisegewerbe abmelden möchte, muss hierfür die Reisegewerbekarte zurückgeben.
Gewerbeabmeldung durch Bevollmächtigten:
Sollten Sie eine andere Person mit der Gewerbemeldung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Außerdem sind sowohl Ihre als auch die Ausweisdokumente vom Bevollmächtigten vorzulegen.
Gebühren
gebührenfrei
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Links und Downloads
Bitte beachten Sie die o. a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Links und Downloads
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
ServiceCenter | 0202 563-0 |