Beschreibung
Beschreibung
Wer ein Grundstück erwerben oder wer sein Grundstück veräußern möchte, benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschließungskosten anfallen. Unter diesem Oberbegriff sind üblicherweise die öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verstehen, die eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Erschließung eines Grundstücks einmalig erhebt. Das sind der Erschließungsbeitrag, der Straßenbaubeitrag und der Kanalanschlussbeitrag. Nicht darunter fallen die Abgaben, die im Zusammenhang mit den Grundabgaben anfallen (Trinkwassergebühr oder Kanalgebühren) oder die im Zusammenhang mit dem Anschluss eines Grundstücks an den öffentlichen Kanal anfallen.
Die Bescheinigung wird von dem Ressort Straßen und Verkehr erteilt. Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe von möglichen Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen. Da diese Abgaben immer individuell für eine Erschließungsanlage ermittelt werden, kann die Bescheinigung nur eine grundsätzliche Aussage enthalten, ob noch Beiträge anfallen oder nicht. Kanalanschlussbeiträge werden nach Einheitssätzen erhoben. In einer Bescheinigung kann daher bei Vorliegen der entsprechenden Berechnungsgrößen die Höhe eines noch zu zahlenden Kanalanschlussbeitrags ungefähr genannt werden.