Bereits im vergangenen Jahr hat das Land NRW eine Quarantäne-Verordnung erlassen. Danach muss jeder, der sich anlassbezogen, also aufgrund von Symptomen oder als enge Kontaktperson einer infizierten Person, einem PCR-Test unterzieht, bis zum Vorliegen eines (negativen) Ergebnisses zuhause in Quarantäne bleiben.