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WuppertalRathaus und Bürgerservice

Erschließungsbeitrag

Zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört u.a. die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen. Erschließungsanlagen sind erforderlich, damit Grundstücke baulich, gewerblich oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Der Investitionsaufwand zur Herstellung der Erschließungsanlagen trägt die Gemeinde. Dieser Aufwand wird über den Erschließungsbeitrag teilweise refinanziert.

Straßenbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag wird erhoben für Ausbaumaßnahmen (z. B. Erneuerungs- oder Verbesserungsmaßnahmen) im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, wenn deren erstmalige Herstellung insgesamt abgeschlossen ist oder auch wenn von diesen Anlagen einzelne Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege usw.) bereits erstmalig hergestellt sind.

Kanalanschlussbeitrag

Die Stadt Wuppertal hat für das auf ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Regenwasser) grundsätzlich eine Beseitigungspflicht. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, waren und sind umfangreiche Investitionen in die Herstellung eines komplexen Entwässerungssystems erforderlich, das ständig erweitert wird. Zur teilweisen Refinanzierung des hierfür anfallenden Investitionsaufwands erhebt die Stadt Kanalanschlussbeiträge.

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