Wuppertals Denkmäler sind Zeugnisse für die vielfältige und spannende Geschichte der Stadt und das bedeutet eine Verpflichtung: Es gilt, das uns anvertraute Erbe für künftige Generationen zu bewahren und zu pflegen.
Auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von 1980 kommen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wuppertal eine Fülle von Aufgaben zu. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachamt, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, werden Denkmäler erfasst, in die Denkmalliste eingetragen und bei allen Veränderungen und Maßnahmen betreut.
„Baudenkmäler und ganze Ensembles, historische Stadtkerne und neu genutzte Bauten der Industriegeschichte tragen zu Urbanität und Lebensqualität in unseren Städten bei. (...) In Zeiten einer Flexibilisierung, die viele zu entwurzeln droht, schafft Denkmalpflege Heimat, sie schafft Verbundenheit und Identität. (...). Denkmalpflege öffnet die Augen für das Erbe und das Unverwechselbare unserer Kultur.“
Johannes Rau 2003
Achtung: Am Donnerstag, den 19.12.2024, entfallen die Sprechzeiten!
Die Sprechzeiten finden jeden Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Sie haben die Möglichkeit ohne Termin beim Sachbearbeiter Ihres Stadtbezirks vorzusprechen.
Regelungen zum Vorkaufsrecht
Bei Erwerb eines Denkmals innerhalb der Stadtgemeinde Wuppertal verzichtet die Stadt Wuppertal per Allgemeinverfügung vom 22.09.2023 auf ihr Vorkaufsrecht gem. § 31 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) in der aktuell gültigen Fassung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link (Öffnet in einem neuen Tab) im Stadtboten Nr. 31/2023.