Kriterien die ein Denkmal erfüllen muss nach dem Denkmalschutzgesetz:
Das Denkmalschutzgesetz bestimmt was erfüllt sein muss, damit ein Denkmal ein Denkmal ist:
Nach § 2(1) DschG NRW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht
Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
bei einem Denkmal muss daher eine der folgenden Bedeutungen vorliegen
- Bedeutung für die Erdgeschichte
- Bedeutung für die Geschichte des Menschen
- Bedeutung für die Kunst- und Kulturgeschichte
- Bedeutung für Städte und Siedlungen
- Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse
und zusätzlich muss für die Erhaltung und Nutzung einer der folgenden Gründe erfüllt sein
- künstlerische Gründe
- wissenschaftliche Gründe
- volkskundliche Gründe
- städtebauliche Gründe
Wer prüft, ob ein Objekt ein Denkmal ist?
Die Untere Denkmalbehörde und der Landschaftsverband prüft ob ein Objekt ein Denkmal ist.
Schauen Sie doch mal in die Denkmalliste, hier sind auch Objekte aufgeführt, die schon mal überprüft worden sind!
Die meisten Baudenkmäler sind komplett geschützt Außen wie Innen. Welche Bereiche an Ihrem Baudenkmal geschützt sind, können Sie ebenfalls der Denkmalliste entnehmen.