Steuerliche Bescheinigung
Nach Abschluss der Baumaßnahme, besteht die Möglichkeit eine Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW zu beantragen.
Die Bescheinigungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen wird nach Eingang des Antrages geprüft. Ob ein Antrag in ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie bitte mit ihrem Steuerberater.
Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Steuerliche Bescheinigung nach § 36 DSchG
Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen nach § 35 DSchG NRW
Es wird unterschieden zwischen Zuschüssen als Pauschalzuweisungen für "kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen und Zuschüssen als Einzelprojekte für " größere" Denkmalpflegemaßnahmen"
"kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen
Der Einzelzuschuss an die Denkmaleigentümer bzw. Projektträger als Pauschalzuweisungen für "kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen liegt zwischen 200,00 € und 10.000,00 € und werden bei der Stadt Wuppertal beantragt.
"Größere" Denkmalpflegemaßnahme
Damit es sich um eine „größere Denkmalpflegemaßnahme“ im Sinne der Förderrichtlinien handelt, sollten die Aufwendungen, die für die bauliche Erhaltung des Denkmals erforderlich sind (förderfähige Kosten), bei Privaten Eigentümern mindestens 20.000,00 € betragen, bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften und bei Gemeinden und Gemeindeverbänden als Eigentümer mindestens 34.000,00 €. Einzelprojekte für " größere" Denkmalpflegemaßnahmen" müssen bei der Bezirksregierung in Düsseldorf beantragt werden.
Ob und wie Sie Zuschüsse für ihre geplante Maßnahme beantragen können, erfahren Sie hier:
"kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen
"Größere" Denkmalpflegemaßnahme
Denkmalförderprogramme des Landes NRW
Andere Förderungsmöglichkeiten
Zusätzlich besteht seit Oktober 2013 die Möglichkeit einer s.g. Darlehensförderung bei selbst genutzten, denkmalgeschützten Wohngebäuden durch die NRW Bank. Als Verfahrensträger in Sachen Darlehensförderung hilft auch gerne die Wohnungsbauförderung der Stadt Wuppertal weiter.