Beschreibung
Beschreibung
- Die Förderung aus Stadtpauschalmitteln ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wuppertal und des Landes NRW. Sie beträgt zwischen 200,00 EUR und 10.000,00 EUR. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Fördermittel setzen sich aus Mitteln der Stadt Wuppertal und des Landes NRW zusammen.
- Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach dem Erstattungsprinzip nach pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Es können nur Maßnahmen gefördert werden, für die eine Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW vorliegt.
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Der Beginn darf erst mit Erhalt des Bescheides “Inaussichtstellung einer Förderung und Genehmigung des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns” erfolgen.
- Die Mittel dürfen nur für denkmalpflegerische Maßnahmen an geschützten Denkmälern
(§§ 4, 5 DSchG NRW) verwendet werden. - Die Zuwendung darf nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden. Der Antragstellende darf keine terroristische Vereinigung sein und keine terroristische Vereinigung unterstützen.