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WuppertalPressemeldung – 28.04.2022

BUGA-Bürgerentscheid: Ab sofort Versand der Abstimmungsunterlagen

Am 16. März hat der Stadtrat die Abstimmung über den Bürgerentscheid zur Bundesgartenschau 2031 beschlossen. Bis zum 29. Mai, 16 Uhr können die Bürger über folgende Frage abstimmen: "Soll sich die Stadt Wuppertal entgegen dem Ratsbeschluss vom 16. November 2021 nicht für die Bundesgartenschau bewerben?“

Entsprechend der Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden erfolgt die Abstimmung ausschließlich per Briefabstimmung. Die dazu notwendigen Abstimmungsunterlagen werden ab heute (28.4.) per Post an alle Wahlberechtigten zugestellt. Wer bis zum 9. Mai keine Unterlagen erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bei der Stadt melden - telefonisch unter 0202/563-9009 oder per Mail an wahlenstadt.wuppertalde. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens zu vereinfachen, geben Sie bei Ihrer Anfrage per Mail bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an.

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Stichtag 29. Mai 2022 Deutsche/r oder EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung mit einzigem oder Hauptwohnsitz in Wuppertal gemeldet ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Rund 265.000 Menschen dürfen abstimmen

Damit sind rund 265.000 Wuppertalerinnen und Wuppertaler abstimmungsberechtigt. Alle abgegebenen und gültigen Abstimmungsunterlagen, die bis zum 29. Mai 2022, 16 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sind, werden gezählt. 

Die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen zum BUGA-Bürgerentscheid können einfach in jeden beliebigen Post-Briefkasten ohne Briefmarke eingeworfen werden.

Stichtag ist der 29. Mai, 16 Uhr

Die Abstimmungsunterlagen können nach Erhalt sofort ausgefüllt und unfrankiert ganz einfach per Post an die Stadt zurückgesandt werden - einfach ohne Briefmarke in einen beliebigen Post-Briefkasten oder in die Haus-Briefkästen der Verwaltungshäuser einwerfen. 

Ist es zu spät für einen postalischen Rückversand, kann der gelbe Rückantwortumschlag bis zum 29. Mai 2022 bis spätestens 16 Uhr auch beim Pförtner im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1 abgegeben werden. Wahlbriefe, die am Stichtag nach 16 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen, können bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. 

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Bildnachweise

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