Anschlussvereinbarung
Die halbjährliche individuelle schulische Beratung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auch in der Sek II. Die Organisation und Verankerung des Beratungsprozesses ist den Schulen weiterhin freigestellt. Die Beratung kann z.B. in Kombinationen mit Laufbahnberatung oder Eltern- und Schülersprechtagen erfolgen.
Das Ausfüllen der Anschlussvereinbarung in der Q1/Jahrgangstufe 12 ist ab sofort verpflichtend. Die Anschlussvereinbarung wird online auf der EckO-Plattform ausgefüllt und die anonymisierten Daten jeder Schülerin und jedes Schülers müssen verpflichtend abgeschickt werden.