Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 die Änderung der Schulordnung sowie der Entgeltordnung der Bergischen Musikschule zum 01.03.2025 beschlossen.
Welche Änderungen nun auf Sie als Teilnehmende und/oder Zahlungspflichtige zukommen und was es damit auf sich hat, erfahren Sie in den untenstehenden Auflistungen.
Mit der Schulgeldrechnung für das Kalenderjahr 2025 erhalten Sie in Kürze darüber hinaus ein Begleitschreiben, das auf die Sonderkündigungsmodalitäten bezüglich der Änderungen hinweist.
Schulordnung
Der letzte Schulunterrichtsnachmittag vor den Sommerferien ist nicht mehr unterrichtsfrei. Es wird also ganztätig unterrichtet. Am Rosenmontag ruht der Unterrichtsbetrieb ganztägig.
Fehlzeiterstattungen werden nun durch den/die Zahlungspflichtige/n beantragt. Es gilt weiterhin viermaliger Unterrichtsausfall innerhalb des Musikschuljahres (01.10. bis 30.09. des Folgejahres).
Die regulären Kündigungsfristen finden nun auch für die Grundstufe Anwendung. Die Unterrichtsverträge können somit jeweils zum nächstmöglichen Trimesterende gekündigt werden.
Es wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die die Lesbarkeit verbessern und die Schulordnung u.a. durch geschlechtergerechte Sprache textlich aktualisieren.
Entgeltordnung
Für die Hauptfächer sowie die Unterrichte in der Grundstufe wird das Schulgeld zum 01.03.2025 erhöht, die erste Erhöhung seit dem Jahr 2018. Untenstehend finden Sie die Veränderungen:
Instrumente/Gesang
Einzelunterricht 30 min / 45 min |
von 60 € auf 66 € mtl./ von 82 € auf 90 € mtl. |
Partnerunterricht 2 Schüler*innen, 45 min |
von 47 € auf 50 € mtl. |
Gruppenunterricht |
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Grundstufe
Klangwiese |
von 30 € auf 33 € mtl. |
Musikalische Früherziehung |
von 24 € auf 26 € mtl. |
Musikalische Grundausbildung | von 24 € auf 26 € mtl. |
Sofern Sie Fragen zu den Änderungen haben, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle der Bergischen Musikschule gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg im Musikschulunterricht!