Grundstufe (Schulgeld bis zum 28.02.2025)
Klangwiese | 30 € mtl. |
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Musikalische Früherziehung | 24 € mtl. |
Musikalische Grundausbildung | 24 € mtl. |
Kindertanz | 24 € mtl. |
Tanzerziehung | 27 € mtl. |
Instrumente/Gesang (Schulgeld bis zum 28.02.2025)
Gruppenunterricht ab 3 Schüler/innen, 45-60 min |
40 € mtl. |
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Partnerunterricht 2 Schüler/innen, 45 min |
47 € mtl. |
Einzelunterricht 30 min / 45 min |
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Förderstufe/Studienvorbereitende |
82 €-124 € mtl. |
Orientierungs- und Karussellkurse, |
gemäß Veröffentlichung |
Grundstufe (Schulgeld ab dem 01.03.2025)
Klangwiese | 33 € mtl. |
Musikalische Früherziehung | 26 € mtl. |
Musikalische Grundausbildung | 26 € mtl. |
Instrumente/Gesang (Schulgeld ab dem 01.03.2025)
Einzelunterricht 30 min / 45 min |
66 € mtl./ 90 € mtl. |
Partnerunterricht 2 Schüler*innen, 45 min |
50 € mtl. |
Gruppenunterricht ab 3 Schüler*innen, 45-60 min |
43 € mtl. |
Förderstufe/Studienvorbereitende Ausbildung Es gelten besondere Bedingungen in Verbindung mit einer Aufnahmeprüfung |
90 € mtl. |
Orientierungs- und Karussellkurse, Schulprojekte und weitere Kursangebote |
gemäß Veröffentlichung |
Informationen zu Schulgeldermäßigungen finden Sie am Ende der Website.
Weitere Informationen
Theorie
Klassenunterricht Theorie* | 21 € mtl. |
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Ensembles
Spielkreise*, Ensembles*, |
8 € - 15 € mtl. |
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Für alle unter Instrumente/Gesang besuchten Angebote ist die Teilnahme an einem der mit * markierten Angebote in der Regel kostenfrei. |
Nähere Informationen erteilt die Geschäftsstelle. |
Kammermusik, Bands, Musiktheater etc. |
15 € mtl. 21 € mtl. |
Weitere Informationen
Mietinstrumente
Anschaffungswert | |
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bis 500 € | 90 € jährl. |
ab 500 € | 132 € jährl. |
Weitere Informationen
Neue Schulordnung ab dem 01.03.25
Ermäßigung
Für Schülerinnen und Schüler von Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder XII (Sozialhilfe), AsylbLG oder BaföG erhalten oder Inhaber des Wuppertal-Passes sind, wird das Schulgeld auf Antrag um 50 % ermäßigt.
Hier können Sie Ihren Bescheid hochladen:
Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt, das in monatlichen Raten fällig wird.
In Ausnahmefällen kann das Schulgeld für die Teilnehmer kostenpflichtiger Ensembles erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadtbetriebsleitung.
Nach Rechnungserhalt ist das Schulgeld auf das angegebene Konto der Stadtkasse zu überweisen oder kann per Lastschrift von dort eingezogen werden.
Für weitere Fragen bezüglich Abrechnung und Ermäßigung wenden Sie sich bitte an: