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Anmeldung und Tarife

Tarife

Tarife für Grundstufe, Instrumental-, Gesangs- und Theorieunterricht sowie Ensembles der Bergischen Musikschule.

Grundstufe (Schulgeld bis zum 28.02.2025)

Klangwiese 30 € mtl.
Musikalische  Früherziehung 24 € mtl.
Musikalische  Grundausbildung 24 € mtl.
Kindertanz 24 € mtl.
Tanzerziehung 27 € mtl.

Instrumente/Gesang (Schulgeld bis zum 28.02.2025)

Gruppenunterricht
ab 3 Schüler/innen, 45-60 min
40 € mtl.
Partnerunterricht
2 Schüler/innen, 45 min
47 € mtl.
Einzelunterricht
30 min /
45 min


60 € mtl. /
82 € mtl.

Förderstufe/Studienvorbereitende 
Ausbildung
Es gelten besondere Bedingungen in Verbindung
mit einer Aufnahmeprüfung

82 €-124 € mtl.

Orientierungs- und Karussellkurse,
Schulprojekte und
weitere Kursangebote

gemäß
Veröffentlichung

Grundstufe (Schulgeld ab dem 01.03.2025)

Klangwiese 33 € mtl.
Musikalische Früherziehung 26 € mtl.
Musikalische Grundausbildung 26 € mtl.

Instrumente/Gesang (Schulgeld ab dem 01.03.2025)

Einzelunterricht
30 min /
45 min

66 € mtl./ 
90 € mtl.
Partnerunterricht
2 Schüler*innen, 45 min

50 € mtl.
Gruppenunterricht
ab 3 Schüler*innen, 45-60 min

43 € mtl.
Förderstufe/Studienvorbereitende Ausbildung
Es gelten besondere Bedingungen in Verbindung
mit einer Aufnahmeprüfung
90 € mtl.
Orientierungs- und Karussellkurse, 
Schulprojekte und weitere Kursangebote
gemäß 
Veröffentlichung

Informationen zu Schulgeldermäßigungen finden Sie am Ende der Website.


Theorie

Klassenunterricht Theorie* 21 € mtl.

Ensembles

Spielkreise*, Ensembles*,
Orchester* und Chöre*
(je nach Unterrichtsdauer und Probenaufwand)

8 € - 15 € mtl.

Für alle unter Instrumente/Gesang besuchten Angebote ist die Teilnahme an einem der mit * markierten Angebote in der Regel kostenfrei.

Nähere Informationen erteilt die Geschäftsstelle.

Kammermusik, Bands, Musiktheater etc.
60 Min.

90 Min.


15 € mtl.
21 € mtl.

Mietinstrumente

Anschaffungswert
bis 500 € 90 € jährl.
ab 500 € 132 € jährl.


Ermäßigung

Für Schülerinnen und Schüler von Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder XII (Sozialhilfe), AsylbLG  oder BaföG erhalten oder Inhaber des Wuppertal-Passes sind, wird das Schulgeld auf Antrag um 50 % ermäßigt.

Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt, das in monatlichen Raten fällig wird.

In Ausnahmefällen kann das Schulgeld für die Teilnehmer kostenpflichtiger Ensembles erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadtbetriebsleitung.

Nach Rechnungserhalt ist das Schulgeld auf das angegebene Konto der Stadtkasse zu überweisen oder kann per Lastschrift von dort eingezogen werden.

Für weitere Fragen bezüglich Abrechnung und Ermäßigung wenden Sie sich bitte an:

Frau Birte Saßmann
Sachbearbeiterin

Erläuterungen und Hinweise

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