Grundsätzlich gibt es bei uns drei Kündigungstermine im Jahr. Bitte achten Sie darauf, dass die Kündigung bereits zwei Monate vor dem Trimesterende in der Verwaltung vorliegen muss.
Trimesterende |
Ablauf der Kündigungsfrist |
31.01. des Jahres |
30.11. des Vorjahres |
31.05. des Jahres |
31.03. des Jahres |
30.09. des Jahres |
31.07. des Jahres |
*Abweichend hiervon kann in der Grundstufe eine Kündigungsfrist unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist nur zum Ende des ersten und dritten Trimesters erfolgen.
**Gleiches gilt für zeitlich befristete Unterrichtsangebote von einer Dauer von mehr als zwei Trimestern. Bei zeitlich auf nicht länger als zwei Trimester befristeten Unterrichtsangeboten ist eine Kündigung ausgeschlossen.