Grundsätzlich gibt es bei uns drei Kündigungstermine im Jahr. Bitte achten Sie darauf, dass die Kündigung bereits zwei Monate vor dem Trimesterende in der Verwaltung vorliegen muss.
*Abweichend hiervon kann in der Grundstufe eine Kündigungsfrist unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist nur zum Ende des ersten und dritten Trimesters erfolgen.
**Gleiches gilt für zeitlich befristete Unterrichtsangebote von einer Dauer von mehr als zwei Trimestern. Bei zeitlich auf nicht länger als zwei Trimester befristeten Unterrichtsangeboten ist eine Kündigung ausgeschlossen.