Das Orchester
Ab dem zweiten Schulhalbjahr können die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 5 als Alternative zum normalen Musikunterricht den Orchesterkurs wählen. Der Orchesterkurs hat einen Umfang von drei Wochenstunden und findet Mittwochs in der 5., 6. und 7. Stunde (11.35 bis 14.35 Uhr, inklusive der Mittagspause) statt.
Die Teilnehmenden haben 45 Min. pro Woche Instrumentalunterricht in Kleingruppen, der von Lehrkräften der Bergischen Musikschule erteilt wird. In der restlichen
Zeit musizieren die Schüler*innen gemeinsam im Orchester und erarbeiten auf diese Weise praktisch die curricularen Inhalte im Fach Musik. Die Teilnahme am Orchesterkurs kostet (bedingt durch den Instrumentalunterricht) 35 € pro Monat. Darin enthalten ist der Instrumentalunterricht in Kleingruppen, sowie das Notenmaterial. Instrumente können auf Wunsch gegen eine jährliche Wartungspauschale von 60 € für die Zeit des Orchesterkurses zur Verfügung gestellt werden. Darin enthalten sind auch Verschleißmaterialien (Saiten, Rohrblätter o. ä.).
Der Orchesterkurs hat eine Dauer von einem Jahr. Er startet mit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 5 und endet am Ende des ersten Halbjahres des 6. Schuljahres. Eine Kündigung ist während des laufenden Kurses nicht möglich.
Der Orchesterkurs ist Teil des Orchesterkonzeptes des Gymnasiums Vohwinkel, sodass die Absolvent*innen des Orchesterkurses in den weiteren Ensembles des Gymnasiums bis zum Abitur weiter gemeinsam musizieren können.
Gegen Ende des einjährigen Orchesterkurses soll eine dreitägige Probenphase in der Landesmusikakademie Heek oder einer vergleichbaren Einrichtung stattfinden.
In Konzerten der Schule präsentiert der Orchesterkurs seine Arbeitsergebnisse.
Anmeldeschluss ist der 20.12.2024
Ansprechpartner*innen
Ansprechpartner Gymnasium Vohwinkel:
Hr. Stursberg
Ansprechpartnerin Bergische Musikschule:
Fr. Melanie Hilker
E-Mail: melanie.hilkerstadt.wuppertalde
Tel.: 0202/563-7079
Sprechzeiten: Mo.: 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mi.: 12:30 bis 13:30 Uhr
Ermäßigung
Für Teilnehmende, deren Familien Leistungen nach dem AsylbLG, BaföG oder Bürgergeld erhalten oder die Inhaber*innen eines Wuppertal-Passes sind, wird das Schulgeld auf Antrag hin um 50% ermäßigt.